Nachlassverwaltung bei der KG

  • Hallo, ich benötige Hilfe,
    eine Kommanditgesellschaft mit Kommanditistent A.
    Dieser ist erstorben. B ist im Wege der Gesamtrechtsnachfolg als Kommanditist eingetragen worden.
    Auch B ist bereits verstorben. Die Erben C, D und E sind im Wege der Sondererbfolge eingetragen worden.
    Später wurde die Kommanditeinlage von D, D und E herabgesetzt.
    Nun meldet ich der Nachlassverwalter über den Nachlass des verstorbenen A und beantragt die Eintragung er Nachlassverwaltung und seine Eintragung in das Handelsregister.

    Bei Testamentsvollstreckung ist dies laut BGH möglich, bei Nießbrauch nicht.
    Wie sieht es bei de Nachlassverwaltung aus? Hat jemand Erfahrung oder eine Entscheidung?

    Danke für die Rückmeldung.

  • Nachlassverwaltung erfasst nur die aus der Kommanditbeteiligung herzuleitenden Vermögensrechte, erstreckt sich aber nicht auf den Anteil als solchen sowie auf die persönlichen Rechtsverhältnisse des Gesellschafters. Daher wird die Nachlassverwaltung nicht in das Handelsregister eingetragen.
    vgl. Röricht/Graf von Westphalen/Haas, HGB-Kommentar, 4. Auflage, 2014 zu § 177 Rn. 20.

    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten! (Oscar Wilde)

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