Hallo, ich benötige Hilfe,
eine Kommanditgesellschaft mit Kommanditistent A.
Dieser ist erstorben. B ist im Wege der Gesamtrechtsnachfolg als Kommanditist eingetragen worden.
Auch B ist bereits verstorben. Die Erben C, D und E sind im Wege der Sondererbfolge eingetragen worden.
Später wurde die Kommanditeinlage von D, D und E herabgesetzt.
Nun meldet ich der Nachlassverwalter über den Nachlass des verstorbenen A und beantragt die Eintragung er Nachlassverwaltung und seine Eintragung in das Handelsregister.
Bei Testamentsvollstreckung ist dies laut BGH möglich, bei Nießbrauch nicht.
Wie sieht es bei de Nachlassverwaltung aus? Hat jemand Erfahrung oder eine Entscheidung?
Danke für die Rückmeldung.