Hallo, ich benötige mal eure Hilfe: Der Gläubiger beantragte richtigerweise die Anordnung der Zwangsversteigerung aus den Rechten III/6, III/7 und III/8. Im Anordnungsbeschluss wurde jedoch "III/5, III/6 und III/7" geschrieben. Der Kollege hat ansonsten die Rechte richtig beschrieben, nur die falschen laufenden Nummern genannt. Das ist bislang nicht aufgefallen, ich wollte jetzt den Gutachter beauftragen und habe mir deswegen das Grundbuch nochmal angeschaut. Dabei ist mir der Fehler aufgefallen. Wie gehe ich jetzt am besten damit um?
Falsche Bezeichnung der Grundschuld im Anordnungsbeschluss
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