Falsche Bezeichnung der Grundschuld im Anordnungsbeschluss

  • Hallo, ich benötige mal eure Hilfe: Der Gläubiger beantragte richtigerweise die Anordnung der Zwangsversteigerung aus den Rechten III/6, III/7 und III/8. Im Anordnungsbeschluss wurde jedoch "III/5, III/6 und III/7" geschrieben. Der Kollege hat ansonsten die Rechte richtig beschrieben, nur die falschen laufenden Nummern genannt. Das ist bislang nicht aufgefallen, ich wollte jetzt den Gutachter beauftragen und habe mir deswegen das Grundbuch nochmal angeschaut. Dabei ist mir der Fehler aufgefallen. Wie gehe ich jetzt am besten damit um?

  • Da sage ich nur Berichtigungsbeschluss. Hier handelt es sich ja offensichtlich um einen Schreibfehler.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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