Hinterlegung Miete für August 2019 ab wann möglich?

  • Der Mieter möchte für August und September 2019 die Miete hinterlegen. Der Antrag liegt mir vor, Hinterlegungsgrund ist nach dem Vortrag wohl derzeit gegeben (unklar, wem die Miete zusteht bzw. die Bankverbindung des Vermieters).

    Kann der Antrag jetzt schon gestellt werden? Evtl. klärt sich die Sachlage ja bis zum 01.08. noch.

    Falls ja, kann ich jetzt schon die Annahmeanordnung erlassen? Für beide Monate oder nur für September?

    September geht m.E. noch nicht.

  • Der 1. August ist jetzt nicht mehr so weit hin, sodass ich da jetzt schon die Annahmeanordnung erlassen würde.

    Bei solchen Geschichten nehme ich in den Antrag auf, dass die Hinterlegung für die Folgemonate bereits jetzt beantragt wird. Der Hinterleger bekommt dann gesagt, dass er einfach jeden Monat überweisen kann. Annahmeanordnungen werden dann bei uns erst nach der Einzahlung erlassen.

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