Der Mieter möchte für August und September 2019 die Miete hinterlegen. Der Antrag liegt mir vor, Hinterlegungsgrund ist nach dem Vortrag wohl derzeit gegeben (unklar, wem die Miete zusteht bzw. die Bankverbindung des Vermieters).
Kann der Antrag jetzt schon gestellt werden? Evtl. klärt sich die Sachlage ja bis zum 01.08. noch.
Falls ja, kann ich jetzt schon die Annahmeanordnung erlassen? Für beide Monate oder nur für September?
September geht m.E. noch nicht.