Hallo,
mir liegt ein notarielles Testament vor, in welchem der kinderlose Erblasser seinen Neffen als Vorerben und den einzigen Sohn des Neffen als Nacherben eingesetzt hat. Ersatznacherben wurden nicht benannt. Gemäß 2108 II BGB wären Ersatznacherben somit die Erben des Nacherben. Diesbezüglich bestehen meinerseits Bedenken, da man davon ausgehen könnte, dass der Erblasser gewollt hat, dass der Nachlass in der Familie bleibt.
Würdet ihr dennoch von der gesetzlichen Auslegungsregel ausgehen oder einen Erbschein verlangen, um den tatsächlichen Erblasserwillen ermitteln zu können?
Vielen Dank für eure Meinungen!