Liebe Mitstreiter,
als Rechtspflegerin im Handelsregister in Berlin wurde mir von einer hessischen Behörde ein Antrag auf Bestellung eines Abwicklers gemäß §§ 163,164 Bundesberggesetz vorgelegt. Dem Antrag war als Anlage ein Auszug aus der Gewerkschaftsakte von 1942 beigefügt, aus welchem sich die Bestellung der angeblich letzten Repräsentantin der Gewerkschaft ergibt. Diese war 1942 in Berlin wohnhaft. Mit dieser Tatsache begründet die Antragstellerin auch die Berliner Zuständigkeit.
Meine Frage(n): Hatte jemand schon einmal solch einen Fall? Wie ist der Ablauf des Verfahrens? Hat die örtliche Zuständigkeit ihre Richtigkeit? Geht das Ganze in Richtung Notliquidator /-abwickler oder Nachtragsliquidator? usw usw.
Vielen Dank und sonnige Grüße!