Unterlagenverwahrung durch das Betreuungsgericht

  • Oft dauert die Erteilung eines Erbscheins nach dem Tod des Betreuten länger. Eine Nachlasspflegschaft wird nicht angeordnet.
    Mancher Betreuer will jedoch nach dem Tod des Betreuten seine kompletten Unterlagen über die Führung der Betreuung samt Wohnungsschlüssel loswerden und schickt sie einfach dem Betreuungsgericht.
    Ist das Betreuungsgericht verpflichtet, diese Unterlagen bis zur Klärung der Erbfolge zu verwahren ?

  • Das ist Sache des Betreuers, nicht des Betreuungsgerichts. Zumal eine zu räumende Wohnung ein gutes Argument für eine Nachlaßpflegschaft ist...

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Magst Du die Suche nicht oder ist Dir das zu kompliziert ??

    Hatten wir hier und hier (fast identischer Fragewortlaut) schon.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

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