Im Juli wird auf Antrag des Gläubigers das Zwangsverwaltungsverfahren aufgehoben. Im Rahmen der Benachrichtigung ergibt sich, dass der Schuldner Ende Juni verstorben ist.
Ich würde mir jetzt den Nachlassvorgang holen und die potentiellen Erben über die Aufhebung informieren. Wäre das ausreichend? Oder sogar zu viel Info, wenn ich keinen Erbnachweis habe?