Hallo
Ich habe hier den Fall einer Kollegin, wo wir uns etwas unsicher sind. Vielleicht könnt ihr ja einen kleinen Blick drauf werfen.
Meine Kollegin hat einen Pfüb erlassen.
Es sind zwei Fehler seitens der Geschäftsstelle passiert:
1. Änderungen im Pfüb wurden nicht in die Ausfertigung übernommen
--> Titeldatum war falsch (Jahr)
2. Bei der begl. Abschrift, die der Schuldner erhalten hat, fehlt die Unterschrift der Geschäftsstelle beim Beglaubigungsvermerk. Der Beglaubigungsvermerk des GV ist da.
Gegen den Pfüb wurde nun vom Schuldner Erinnerung eingelegt.
Unter anderem wurden die zwei Punkte bemängelt.
Mich interessiert vor allem Punkt 2. Der GV meinte nur, dass sein Beglaubigungsvermerk ausreichend sei. Es käme nicht auf die Unterschrift der Geschäftsstelle an. Eine Vorschrift hierzu konnte er mir nicht benennen. Mir ist auch bewusst, dass es auf die Zustellung an den Schuldner gar nicht ankommt, jedoch weiß ich ja nicht, wie die begl. Abschrift des DS aussieht. Ich möchte vor allem dem Schuldner den Wind aus den Segeln nehmen.