Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer GmbH i.G. wurde mangels Masse abgelehnt. Die Kosten wurden der Schuldnerin auferlegt.
Der antragstellende Gläubiger beantragt jetzt die Kostenfestsetzung aufgrund von § 11 II GmbHG gegen den angegebenen Geschäftsführer.
Ist das so möglich? Auf den ersten Blick würde ich sagen nein. Die KGE richtet sich gegen die GmbH i.G., nicht gegen den vermeintlichen GF.
Abgesehen davon habe ich keinen Nachweis dafür, dass der für die Gesellschaft gehandelt hat. Im Verfahren ist er nicht aufgetreten, war für den Gutachter nicht zu erreichen. Aus dem Gutachten ergibt sich allerdings, dass offenbar die einzige Angestellte ihn als den Chef ansah, ob er den Arbeitsvertrag mit ihr und den Mietvertrag für das Ladenlokal geschlossen hat, ergibt sich nicht explizit aus der Akte (auch wenn ich es annehme).