Hallo,
wie berechnet ihr den Wert bei der Genehmigung der Übertragung (Schenkung) eines Kommanditanteils?
Die Kommanditanteile betragen insgesamt 3.000 €. Davon werden 1.000 € übertragen, sodass ich davon ausgegangen bin, dass auch nur 1.000 € als Geschäftswert genommen werden. Der Ergänzungspfleger ist aber der Meinung, dass der Wert des Rechtsgeschäfts 1/3 vom gesamten Wert des Unternehmens/Gesellschaftskapitals beträgt.
Wenn man einen Blick ins Gesetz wagt, kann man sich über § 46 FamGKG und § 54 GNotKG evtl. der Meinung anschließen. Ich bin jedoch weiterhin skeptisch.