Wert Übertragung Kommanditanteil

  • Hallo,

    wie berechnet ihr den Wert bei der Genehmigung der Übertragung (Schenkung) eines Kommanditanteils?
    Die Kommanditanteile betragen insgesamt 3.000 €. Davon werden 1.000 € übertragen, sodass ich davon ausgegangen bin, dass auch nur 1.000 € als Geschäftswert genommen werden. Der Ergänzungspfleger ist aber der Meinung, dass der Wert des Rechtsgeschäfts 1/3 vom gesamten Wert des Unternehmens/Gesellschaftskapitals beträgt.

    Wenn man einen Blick ins Gesetz wagt, kann man sich über § 46 FamGKG und § 54 GNotKG evtl. der Meinung anschließen. Ich bin jedoch weiterhin skeptisch.

  • Keiner eine Idee oder Meinung dazu?

    Ich bin eher bei deiner Ansicht.

    Gegenstand der Genehmigung war (nur) der Kommanditanteil. Würde der Ergänzungspfleger tatsächlich bei Eigenerwerb für diesen 1/3 des Unternehmenswertes als Kaufpreis zahlen? :gruebel: (Auch wenn das Unternehmen vielleicht Verluste einfährt?)

    Der Vergleich mit einem Grundstück hinkt natürlich. Aber bei Schenkung eines Grundstücksanteils würde man auch für den Miteigentumsanteil auch nicht den gesamten Grundstückswert ansetzen.

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