vereinfachtes UH-Verfahren laufender Unterhalt

  • Hallo zusammen,

    die UVK hat die Festsetzung im vereinfachten Verfahren beantragt. Insbesondere UH-Rückstand vom01.11.2017 bis 31.10.2018. In das Antragsformular wurde gleich bleibender Unterhalt beginnend ab 01.11.2017 eingetragen.
    Ich habe nun angenommen, dass UH-Rückstand vom 01.11.17 - 31.10.18 tituliert werden soll und eben auch laufender UH ab 01.07., da dies ja so angegeben war.
    Nun teilt die UVK mit, dass nur die Festsetzung von Rückstand gewollt war und bitten um Berichtigung.

    Kann ich nun so einfach berichtigen, obwohl das Formular falsch ausgefüllt und m.M.n. auch der laufende UH beantragt ist? Es liegt ja eigentlich kein Schreibversehen vor. Hinsichtlich eines etwaigen RM müsste sich ja der Antragsgegner beschweren oder?
    Wie würdet ihr vorgehen?

  • Streng genommen wohl weder ein Fall für eine Berichtigung, noch dürfte die UVK beschwert sein, da antragsgemäß entschieden wurde.

    Auf der anderen Seite wird sich vermutlich niemand beschweren, wenn man den Beschluss abändert... :eek::flucht:

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Streng genommen wohl weder ein Fall für eine Berichtigung, noch dürfte die UVK beschwert sein, da antragsgemäß entschieden wurde.

    Auf der anderen Seite wird sich vermutlich niemand beschweren, wenn man den Beschluss abändert... :eek::flucht:


    Genau das ist mein Gedanke. Rechtlich gesehen, finde ich die Berichtigung falsch, da falsch beantragt. Auf der anderen Seite ist es für den Antragsgegner ja nur vorteilhaft, aber danach kann ich ja eigentlich nicht gehen.

  • Völlig richtig, danach kann man eigentlich nicht gehen...

    Ulf

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