Hallo zusammen,
die UVK hat die Festsetzung im vereinfachten Verfahren beantragt. Insbesondere UH-Rückstand vom01.11.2017 bis 31.10.2018. In das Antragsformular wurde gleich bleibender Unterhalt beginnend ab 01.11.2017 eingetragen.
Ich habe nun angenommen, dass UH-Rückstand vom 01.11.17 - 31.10.18 tituliert werden soll und eben auch laufender UH ab 01.07., da dies ja so angegeben war.
Nun teilt die UVK mit, dass nur die Festsetzung von Rückstand gewollt war und bitten um Berichtigung.
Kann ich nun so einfach berichtigen, obwohl das Formular falsch ausgefüllt und m.M.n. auch der laufende UH beantragt ist? Es liegt ja eigentlich kein Schreibversehen vor. Hinsichtlich eines etwaigen RM müsste sich ja der Antragsgegner beschweren oder?
Wie würdet ihr vorgehen?