Hallöchen,
für einen Erbauseinandersetzungsvertrag zwischen der Mutter und den beiden Kindern wurden von der Mutter folgende Ergänzungspfleger vorgeschlagen:
1. Eine Notarfachwirtin, die jetzt bei unserem Amtsgericht auf der Strafabteilung tätig ist. Beamte brauchen ja eine Genehmigung, wie sieht es mit Angestellten aus?
Ein Abhängigkeitsverhältnis besteht ja nicht mehr. Früher war diese Person beim Nachlassgericht für den Erbfall des Vaters zuständig.
Seht ihr hierbei Probleme?
2. Den Bankkaufmann bei der Hausbank. Er betreue die Mutter bei allen Bankangelegenheiten. Würdet ihr hierbei ein Abhängigkeitsverhältnis bejahen?