Huhu,
ich hab hier einen Antrag auf Erlass eines PÜ's.
Der Titel ist eine notarielle KV-Urkunde. Der Verkäufer ist aufgrund Nichtzahlung des Kaufpreises vom Kaufvertrag zurück getreten.
Dies ist unstreitig.
Nun möchte der Verkäufer jedoch aus der Kaufvertragsurkunde hinsichtlich der Verzugszinsen vollstrecken.
Geht das noch mit der ursprünglichen Klausel?
Gepfändet wird der Rückzahlungsanspruch gegenüber dem Finanzamt auf die bereits an diese gezahlte Grunderwerbssteuer wegen Rücktritts vom Vertrag.
,,Die Ausübung des Rücktrittsrechts bewirkt die Rückgängigmachung des Vertrags. Die Rücktrittserklärung beseitigt somit die Leistungspflichten, das bisherige Vertragsverhältnis wird in ein Abwicklungsverhältnis umgewandelt, damit erlöschen die Leistungspflichten.''
vgl. Stöber Rn 562a
Liebe Grüße