Im Grundbuch soll eine Auflassungsvormerkung an insgesamt fünf Grundstücken eingetragen werden. Gesichert werden soll der Anspruch auf Übertragung des Eigentums an einer noch nicht vermessenen Fläche, die sich über die fünf Grundstücke erstreckt. Jedes der fünf Grundstücke ist also mit einer Teilfläche betroffen.
Zur Konkretisierung ist ein Lageplan beigelegt, in dem die Gesamtfläche auf den Grundstücken ersichtlich ist.
Bzgl. der Vormerkung ist allerdings nur die Gesamtfläche der noch nicht vermessenen Grundstücksfläche angegeben. Wie groß die Fläche sich ca. auf das jeweilige einzelne der fünf Grundstücke erstreckt, ist nicht angegeben.
Geht das oder müssen die einzelnen Flächen der Grundstücke angegeben werden?