Anschreiben, vorheriges Jura Studium - Hilfe

  • Hallo ihr Lieben,

    ich möchte mich dieses Jahr als Rechtspfleger am Oberlandesgericht Bremen bewerben. Es ist mir ein wirklich großes Anliegen, dass das Anschreiben überzeugt. Es ist mir deshalb so wichtig, weil ich bereits 27 Jahre alt bin und vrs mein Jura Studium ruhen lassen will, weil ich aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage bin es (momentan) weiter zu verfolgen. (ich habe bereits alle meine Scheine und den Schwerpunkt, aber es fehlt das Staatsexamen) Es ist mir sehr schwer gefallen das Studium erstmal loszulassen. Der finanzielle Aspekt ist nur einer der Gründe.

    Da ich nirgends endgültig durchgefallen bin, fällt es mir schwer das Anschreiben so zu formulieren, dass es nicht absurd klingt gerade jetzt mein Sudium beiseite zu legen.

    Ich wäre für positive oder negative Kritik sehr dankbar.


    Bewerbung zum Dualem Studium des Diplom-Rechtspflegers


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich bin zur Zeit Studierende der Rechtswissenschaften an der Universität xx und habe mein Hauptstudium und das universitäre Examen erfolgreich abgeschlossen.

    Es ist mir aus finanzieller Sicht nicht möglich mein Studium zu diesem Zeitpunkt zu beenden. Nachdem ich die Möglichkeit des dualen Studiums zur Rechtspflegerin in Erfahrung gebracht habe, sehe ich darin meine zukünftige berufliche Ausrichtung.
     Der Beruf des Rechtspflegers und seine Stellung als selbständiges Organ der Rechtspflege, dass sachlich und eigenverantwortlich Entscheidungen trifft, machen diesen besonders attraktiv für mich.

    Durch mein Engagement und Fachwissen ist es mir zudem möglich, mich selbständig in unbekannte Lebenssachverhalte einzuarbeiten, diesbezügliche Rechtsfragen schnell zu erkennen und sachgerechte Lösungen zu finden. Ich habe sowohl Freude an der Arbeit mit Gesetzen, als auch am Umgang mit Menschen.
    Einblicke im Bereich der Rechtspflege konnte ich während meines Pflichtpraktikums bei der Staatsanwaltschaft in Bremen sammeln. Dort bekam ich die Möglichkeit, mich über das breitgefächerte Arbeitsfeld des Rechtspflegers zu informieren.
    Erste praktische Erfahrungen durfte ich zwei Jahre lang als studentische Aushilfskraft im sozialrechtlichen Bereich mit individuellem Arbeitsschwerpunkt in der Beratungshilfe sammeln. In meinen Aufgabenbereich fielen typische büroorganisatorische Aufgaben. Zusätzlich die Vervollständigung und die digitale Erfassung von Mandantenakten sowie die Anfertigung von Musterschriftstücken zum Schriftverkehr mit Amtsgerichten als auch die telefonische und mediale Korrespondenz mit (potenziellen) Mandanten.
    Die Arbeit im Bereich der Beratungshilfe hat mir besonders gefallen.

    Weitere soziale Kompetenzen konnte ich durch ehrenamtliche Projekte, wie...


    Aufgrund meiner bereits erlangten Kenntnisse im Studium und Erfahrung mit dem Umgang mit Gesetzen, bin ich mir sicher, dass ich die Ausbildung zur Diplom Rechtspflegerin erfolgreich abschließen werde.

    Ich freue mich sehr, wenn ich einen ersten positiven Eindruck hinterlassen konnte. Sehr gerne stelle ich mich Ihren Fragen in einem persönlichen Gespräch.


    Mit freundlichen Grüßen

    2 Mal editiert, zuletzt von Rah (27. Juli 2019 um 17:13)

  • Inhaltlich bin ich gerade hin- und hergerissen, das muß ich erst sacken lassen.
    Unabhängig davon kannst Du punkten, in dem Du im zweiten Halbsatz nach dem Organ der Rechtspflege das überflüssige "s" entfernst und der "Diplom Rechtspflegerin" den fehlenden Bindestrich spendierst. Das überflüssige Komma im vorvorletzten Satz würde mich als Empfänger des Schreibens ebenfalls stören. (So etwas stört mich bereits, wenn ich nicht der Empfänger bin und von diesem im Rahmen der Einstellungsrunde beteiligt werde.)

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Ich sehe hier zwei Knackpunkte:


    1. Warum schließt Du Dein Studium nicht ab und bewirbst Dich dann als Richter oder Staatsanwalt?
    2. Warum glaubst Du, dass Du schon jetzt einen Schwerpunkt auf "Strafrecht" setzen kannst?

    Auch im Rpfl.-Studium steht nach drei Jahren ein Examen,
    welches bestanden werden muss.
    Und am Anfang Deiner Karriere hast Du kaum Einfluss darauf,
    in welcher Abt. Du als frisch geprüfter Rechtspfleger eingesetzt wirst.
    Diese Fragen wird Dir vermutlich auch der Personaler stellen bei Deinem Einstellungsgespräch.
    Besser, wenn Du darauf gute Antworten hast.

    Niemand ist unersetzbar. Die Friedhöfe liegen voll von Leuten, die sich für unersetzbar hielten (H.-J. Watzke). :cool:

  • Für die Bewerbung um einen Ausbildungsplatz/Studienplatz wäre das für mich viel zu viel BlaBla. Es ist natürlich kurrios, mit dem Argument des fehlenden Praxisbezugs kurz vorm praxislastigen Referendariat nochmal von vorne zu studieren zu wollen.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Aufgrund der Ausbildungs- und Prüfungsordnung entfällt auch eine Anrechnung von Studienkursen - diesen Satz also besser streichen.
    Und gefühlt würde ich das "herausragend" im drittletzten Satz durch "überdurchschnittlich" oder so ersetzen, da die Studien- bzw. Ausbildungsinhalte unterschiedliche sind. "Herausragende" Prüfungsergebnisse sind auch im Rechtspflegerstudium eher selten ...

    Wichtige Entscheidungen fällt man mit Schnick Schnack Schnuck

  • Da muss ich Bela beipflichten und erhöhe:

    Streich den Satz ganz.

    Das Studium zum Rechtspfleger und das Jurastudium sind meines Erachtens nicht vergleichbar.

    Ich zitiere Mal eine Professorin Schloms (Rechtspflegerin und Richterin) der HR Nord (an der du wahrscheinlich auch wirst studieren müssen):
    "Ich habe vor dem Jurastudium ebenfalls das Studium zum Rechtspfleger absolviert und ich fand das Jurastudium einfacher. Es ist eine Frechheit was sie mittlerweile in dem kurzen Hauptstudium I alles lernen müssen, wenn Sie hier bestehen, können Sie davon ausgehen auch jedes andere Studium erfolgreich beenden zu können"

    Und eine Referenznote mit 9,3 deutet nicht unbedingt auf herausragend hin... Da du ja herausragend bist hättest du ja deine Examensnoten angeben können- sofern diese auf herausragend hindeuten.

    Ich würde diesen Satz als extrem anmaßend empfinden. Wer mit "dass ist ein Kinderspiel" -wie es bei dir rüberkommt- ins Studium geht, der erleidet wahrscheinlich harten Schiffbruch.

    Ich wünsche dir viel Erfolg bei der Bewerbung und viel Erfolg im Studium, nimm es nicht zu leicht. Und schreib nach dem Studium mal hier, ob es dir gelungen ist herausragend abzuschließen.

  • Was sich jeder Personaler fragen wird: Warum hat sie das Jurastudium so kurz vor Ende abgebrochen/ruhen lassen, wenn sie so qualifiziert ist, wie sie im Anschreiben den Anschein erweckt? Diesen Widerspruch löst du m.E. mit dem Schreiben nicht auf. Zumal dir ja mit abgeschlossenem Studium viel mehr Möglichkeiten offen stehen, gerade im von dir präferierten Strafrecht, in dem der Rechtspfleger eher am Rande tätig wird. Auch dass das Studium dir zu wenig praxisbezogen ist, finde ich wenig überzeugend, da du ja kurz vor Ende des Studiums stehst.

    Zitat

    Ich zitiere Mal eine Professorin Schloms (Rechtspflegerin und Richterin) der HR Nord (an der du wahrscheinlich auch wirst studieren müssen):
    "Ich habe vor dem Jurastudium ebenfalls das Studium zum Rechtspfleger absolviert und ich fand das Jurastudium einfacher. Es ist eine Frechheit was sie mittlerweile in dem kurzen Hauptstudium I alles lernen müssen, wenn Sie hier bestehen, können Sie davon ausgehen auch jedes andere Studium erfolgreich beenden zu können"

    Das Jurastudium (inkl. Referendariat) ist schon deutlich härter mE als das Rechtspflegerstudium. Alleine die Länge, die Unberechenbarkeit der Bewertungen, die geforderte Eigenverantwortlichkeit auch bei Krisen, die gefühlt ewig dauernde selbstständige Examensvorbereitung. Dass die von dir angeführte Professorin das anders sieht, ist wohl zu einem Großteil darauf zurückzuführen, dass sie zuerst Rechtspflege studiert hat und im Jurastudium dann von dem schon erworbenen Strukturdenken profitieren konnte. Das war bei mir auch so.

    Einen Tipp an die TE (auch wenn nicht Gegenstand der Frage): Ziehe das Jurastudium durch. Examensvorbereitung ist extrem ätzend, das geht jedem so. Aber die hast du auch im Rechtspflegerstudium (wenn auch abgeschwächt). Wenn du mit dem Examen durch bist kannst du dich auf das deutlich praxislastigere Referendariat freuen. :)

    -Vanitas vanitatum et omnia vanitas -



  • Ich will damit auch keine grundsätzliche Wertigkeit aufstellen- nur darauf hinweisen, dass unser Studium nicht zu unterschätzen ist und ein Prognose wie die getätigte unpassend ist und eine solche Behauptung nicht in eine Bewerbung gehört. Wirklich beurteilen kann die Schwierigkeit der Studiengänge nur jemand, der beides studiert hat, was ich nicht habe.
    Daher die zitierte Angabe.

    Und herausragend bedeutet bei mir "sehr gut", siehe man hier, wie oft das geschafft wird:

    https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buer…efung_node.html


    2 in ganz Deutschland 2017, von Personen, die von den OLG aus den Bewerbern als die Besten angesehen wurden...

  • Jura Studium ruhen lassen will, weil ich aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage bin es (momentan) weiter zu verfolgen.

    Dass du die wirklichen Gründe hier nicht angeben willst, ist verständlich. Allerdings ist es problematisch, wenn die Personalverantwortlichen merken sollten, dass du nicht ehrlich bist. Und wie andere schon geschrieben haben, ist deine jetzige Begründung nicht überzeugend.

    Weiteres Problem: Anhand deiner Angaben zum Alter und bisherigen Erfahrungen kann man deine Bewerbung später sicher erkennen, wenn ein Personaler hier mitliest. Und der wird dann wissen, dass du Gründe hast, die du verschweigen möchtest. Ich schlage vor, entsprechende Informationen aus deinem Beitrag zu entfernen.

  • Wenn du schon schreibst "ruhen" und "momentan", dann nimm dir jetzt lieber eine Auszeit von deinem Studium und beende es danach.

    Wenn du erstmal Rechtspfleger bist, kommt sonst ganz schnell die Ernüchterung, dass es vielleicht doch nicht der Traumberuf sein könnte.
    Beamter sein hat nicht nur Vorteile ;)
    Und dann stehen ggf. Rückzahlungen der Anwärterbezüge und die ungünstige Nachversicherung in der DRV an.

    Die 3 Jahre Vorbereitungsdienst sind auch nicht ohne und können genau so frustrierend sein. Ebenso musst du auch hier am Ende ein (nicht ganz so) umfangreiches Examen bestehen.

    Also zieh es jetzt lieber durch, notfalls mit kurzer Pause und danach stehen dir viele Möglichkeiten offen.

    ps: ich würde dir unabhängig davon auch dringend raten deine pers. Angaben hier zu entfernen!

  • ich möchte mich dieses Jahr als Rechtspfleger am Oberlandesgericht Bremen bewerben.

    Der nächste bewerbungsrelevante Einstellungstermin ist der 01.10.2020. Die Bewerbungsfrist für den 01.10.2019 ist lange abgelaufen.

    Bei einem Abbruch des Studiums aus finanziellen Gründen wäre das also nicht wirklich eine Lösung.

    Hast Du schon Optionen geprüft?

    Das Studierendenwerk bietet eine Sozialberatung an, bei der u.a. auch die Veränderung der Finanzsituation als Thema genannt wird: https://www.stw-bremen.de/de/beratung-so…/sozialberatung.

    Mit dem Ersten Staatsexamen ist es meines Wissens mittlerweile auch möglich, im Bereich der allgemeinen Verwaltung im gehobenen Dienst zunächst im Angestelltenverhältnis eingestellt zu werden, sofern Du das Referendariat nicht machen willst. Angesichts Deines Interesses am Sozialrecht kann ich mir vorstellen, dass da in Bremen oder Umgebung sicherlich irgendwo etwas gehen würde.

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