Hallo miteinander.
Ich habe ein Zustellungsproblem in einem Zwangsversteigerungsverfahren. Dort habe ich eine Gläubigerin die in der Türkei lebt.
Ich habe den Verkehrswertfestsetzungsbeschluss gefertigt und die Zustellung verfügt. Die SE hat sodann den Beschluss mit Einschreiben gegen Rückschein (EgR) an die Gläubigerin in die Türkei übersandt. Als mir die Akte zur Prüfung der ZU vorgelegt worden ist, konnte man der Sendungsverfolgung entnehmen, dass der Brief abgeholt worden ist. Der Rückschein lag nicht vor. Ich habe darauf einen Zwangsversteigerungstermin für Ende August anberaumt. Nunmehr kam der Brief nunmehr zurück (ohne den Rückschein am Umschlag) .
Daraufhin habe ich mich dann mal mit der ZU befasst und festgestellt, dass eine Zustellung gegen EgR in die Türkei nicht möglich ist. Bleibt nur der Weg über die türkische zentrale Behörde für solche Zustellungen unter Verwendung des Formblattes, korrekt? Muss man zwingend eine Übersetzung in türkischer Sprache beifügen, obwohl die Gläubigerin Deutsche ist?
Sehe ich das richtig, dass eine derartige Zustellung längere Zeit in Anspruch nimmt und ich den Versteigerungstermin wohl aufheben muss, da mir bis dahin die Rechtskraft des Verkehrswertfestsetzungsbeschlusses fehlt und die 4 Wochen Frist bzgl. der ZU der Terminsbestimmung nicht gewahrt sein wird?