Privates Gutachten

  • Hallo,

    mir wird in einem Teilungsversteigerungsverfahren zur Wertfestsetzung vom Antragsteller ein zwei Jahre altes Gutachten in Kopie vorgelegt. Ich würde es schon deswegen nicht gelten lassen, weil zwei Jahre Preisentwicklung unberücksichtigt bleiben würden. Außerdem kann ich nicht erkennen, ob die PV-Anlage ("Auf-Dach") Bestandteil des Gebäudes ist. Falls ja, könnte der im Gutachten angegebene Wert wegen der zwischenzeitlich verminderten Restlaufzeit auch nicht mehr aktuell sein. Würdet ihr das such so sehen? Ich finde z.B. auch nichts dazu, dass ein Gutachten im Original vorzulegen ist.

  • bei eingereichten Privatgutachten kommt es immer darauf an.
    Einmal die harten Faktoren:
    - entspricht das Gutachten den Vorgaben von § 194 BauGB und der ImmowertV
    - erscheint es aufgrund des Alters noch verwertbar, pp.

    gerade in der Teilungsversteigerung aber auch weiche Faktoren:
    - ist es damals gemeinsam von der Eigentümergemeinschaft in Auftrag gegeben worden
    - wie ist die Haltung des Ang. zu dem Gutachten.
    Wenn ich weiß, dass es bei dem vorgelegten Gutachten ein endloses Gezoffe gibt, hole ich lieber direkt ein Gutachten eines "meiner" Sachverständigen ein (geht im Ergebnis dann meist schneller)

    Stelle ich fest, dass die Beteiligten gegen den Gutachter an sich keine Bedenken haben un d das eingereichte Gutachten ist mir nur nicht aktuell genug oder beantwortet nicht alle meine Fragen (bei dir z.B. die PV-Anlage), würde ich den damaligen Gutachter beauftragen, das Gutachten zu überarbeiten.

    Ist das eingereichte Gutachten geeignet, fordere ich als Gericht vom Gutachter entsprechende Exemplare an, im Rahmen der Wertfestsetzung den Beteiligten rechtliches Gehör gewähren zu können (außerdem benötige ich eh eine anonymisierte pdf-Version fürs Internet).

  • Privatgutachten habe ich nur akzeptiert, wenn sie von einem "meiner" SV erstellt wurden und Antragsteller und Antragsgegner damit einverstanden waren.
    Gegebenenfalls habe ich auch (wie WinternM) den Gutachter um Aktualisierung des alten Gutachtens gebeten, ist günstiger als ein komplett neues Gutachten.
    Bei der aktuellen Entwicklung auf dem Grundstücksmarkt sind 2 Jahre definitiv zu alt.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

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