Hallo,
mir wird in einem Teilungsversteigerungsverfahren zur Wertfestsetzung vom Antragsteller ein zwei Jahre altes Gutachten in Kopie vorgelegt. Ich würde es schon deswegen nicht gelten lassen, weil zwei Jahre Preisentwicklung unberücksichtigt bleiben würden. Außerdem kann ich nicht erkennen, ob die PV-Anlage ("Auf-Dach") Bestandteil des Gebäudes ist. Falls ja, könnte der im Gutachten angegebene Wert wegen der zwischenzeitlich verminderten Restlaufzeit auch nicht mehr aktuell sein. Würdet ihr das such so sehen? Ich finde z.B. auch nichts dazu, dass ein Gutachten im Original vorzulegen ist.