Übersetzung der Anlage zum zuzustellenden Schriftstück erforderlich

  • Mir liegt ein Zustellungsersuchen aus der Schweiz vor. Zugestellt werden soll u.a. die Klageschrift. Diese ist in deutscher Sprache, die Anlagen zur Klageschrift sind aber teilweise in englischer Sprache beigefügt. Es soll förmlich zugestellt werden. Nach dem Länderteil ist eine Übersetzung des zuzustellenden Schriftstücks in die deutsche Sprache erforderlich. Diese wäre, weil sie hier fehlt, auf Kosten der ersuchenden schweizerischen Behörde von hier zu beschaffen. Gilt diese Übersetzungspflicht auch für die Anlagen zur Klageschrift? Es sind einige Seiten (Rechnungen und Schreiben), die zu übersetzen wären.

  • Ich denke, dass alles übersetzt sein müsste.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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