Ja, nur die Mutter trifft Verfügungen von Todes wegen
Im Erbvertrag steht folgendes: "Mit der durch diesen Vertrag verfügten Erbeinsetzung ist insoweit das Erbe geteilt. Etwaige Ausgleichsansprüche zwischen den Erben sind unwiderruflich ausgeschlossen. Die Erben stimmen diesem Ausschluß zu".
Dachte es ist wie ein Pflichtteilsverzicht zu sehen und somit ein rechtlicher Nachteil.
Dann wäre also der Erbvertrag wirksam und die Anordnung des TV unwirksam.