französischer Nachtragsliquidator / Versicherung nach Paragraph 6 GmbHG

  • Halli Hallo,

    muss eine französische Rechtsanwältin, welche in meinem Fall für eine 1938 gelöschte deutsche Gesellschaft zur Nachtragsliquidatorin bestellt werden soll (Rechtsanwältin = Wohnsitz sowie Geschäftsansässigkeit in Paris) auch die Versicherung nach Paragraph 6 GmbHG abgeben?

    Vielen Dank!

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