Betreuer hat für sich Rechtsanwalt beauftragt

  • Eine " Schwierige " Betreuerin hat nach meiner Zwischenverfügung einen Rechtanwalt beauftragt und kommt meiner Aufforderung bei Gericht zu erscheinen und unterlagen zu besorgen nicht nach. muss ich mit beiden korrespondieren und beiden erklären, was ich möchte?

  • Lässt sich der Betreuer durch einen Verfahrensbevollmächtigten vertreten, ist der Bevollmächtigte natürlich dein Ansprechpartner für diesen spezifischen Verfahrensabschnitt (Anforderung von Unterlagen, ggf. Zwangsgeldverfahren).

    Für alles weitere im Rahmen der Betreuung (Bericht, Rechnungslegung, Genehmigungen, Vergütungen pp) ist natürlich der Betreuer weiter dein direkter Ansprechpartner.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Lässt sich der Betreuer durch einen Verfahrensbevollmächtigten vertreten, ist der Bevollmächtigte natürlich dein Ansprechpartner für diesen spezifischen Verfahrensabschnitt (Anforderung von Unterlagen, ggf. Zwangsgeldverfahren).

    Für alles weitere im Rahmen der Betreuung (Bericht, Rechnungslegung, Genehmigungen, Vergütungen pp) ist natürlich der Betreuer weiter dein direkter Ansprechpartner.


    :daumenrau


    Im Übrigen sollte man die Begründung der RA-Beauftragung näher prüfen. Es könnte für eine fehlende Eignung der Betreuerin sprechen, wenn diese nicht in der Lage ist, die gerichtlichen Anforderungen selbst zu erfüllen.


  • Kann man auf jeden Fall darüber nachdenken und mal die BB einschalten

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