Hallo ich hätte eine kleine Frage,
ist es problematisch einen Kaufvertrag betreuungsgerichtlich zu genehmigen, in welchem die Vertragsparteien (also auch der Betroffene als Veräußerer) die gesamtschuldnerische Haftung für Kosten und Steuern übernehmen sollen? Oder kann diese Urkunde so genehmigt werden, wenn ansonsten alles in Ordnung ist und insbesondere der Kaufpreis über dem VKW liegt?
Vielen Dank im Voraus