Kaufvertrag mit gesamtschuldnerischer Haftung für Kosten

  • Hallo ich hätte eine kleine Frage,

    ist es problematisch einen Kaufvertrag betreuungsgerichtlich zu genehmigen, in welchem die Vertragsparteien (also auch der Betroffene als Veräußerer) die gesamtschuldnerische Haftung für Kosten und Steuern übernehmen sollen? Oder kann diese Urkunde so genehmigt werden, wenn ansonsten alles in Ordnung ist und insbesondere der Kaufpreis über dem VKW liegt?

    Vielen Dank im Voraus

  • Warum soll der Betroffene für die Kosten der anderen Partei über das gesetzliche Maß hinaus die Haftung übernehmen? Das käme bei mir ohne gute Begründung (für die mir gerade die Phantasie fehlt:cool:- nicht in Betracht.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Die Vertragsparteien haften schon gesetzlich gesamtschuldnerisch für die Notargebühren und die Grunderwerbsteuer.

    :daumenrau Üblicherweise ist das nur ein Hinweis und keine vertragliche Klausel.

  • Die Vertragsparteien haften schon gesetzlich gesamtschuldnerisch für die Notargebühren und die Grunderwerbsteuer.

    :daumenrau Üblicherweise ist das nur ein Hinweis und keine vertragliche Klausel.

    Haftungshinweis wäre ok, lt. SV soll aber eine Haftungsübernahme erfolgen.

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  • Davon rede ich nicht. Kosten, für die ich kraft Gesetz hafte, muß ich nicht noch zusätzlich übernehmen. Weshalb der Verkäufer jedoch Kosten und auch Steuern, für die gesetzlich allein der Käufer zum Beispiel als alleiniger Antragsteller haftete, übernehmen soll, erschließt sich mir immer noch nicht. Und wenn jetzt jemand mit der Behauptung kommen sollte, solche Kosten bzw. Steuern fielen bei diesem Kaufvertrag ohnehin nicht an, hielte ich dem dann die offensichtliche Unsinnigkeit der Übernahme entgegen, die dann aus meiner Sicht ebenfalls gegen einen Verbleib im Vertrag spräche.

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