Kindergeld - Kinderfreibetrag

  • Hallo zusammen,

    im vorliegenden Fall bezieht die Ast. Krankengeld.
    Daneben hat sie drei Kinder. Der Ehemann bezieht das Kindergeld für die Kinder.

    Muss ich die Freibeträge für die Kinder bei ihr und dem Ehemann berücksichtigen?

    Lieben Gruß!

  • Wenn die Antragstellerin Unterhalt gewährt, sind ihr auch die Freibeträge zu berücksichtigen.
    Leben die Kinder im Haushalt, wird davon ausgegangen, dass der Unterhalt als Naturalunterhalt geleistet wird.

    Hier würde ich daher die Freibeträge berücksichtigen.

    Bei dem Ehemann sind diese eben abzüglich des Kindergeldes zu berücksichtigen.

  • Wenn die Antragstellerin Unterhalt gewährt, sind ihr auch die Freibeträge zu berücksichtigen.
    Leben die Kinder im Haushalt, wird davon ausgegangen, dass der Unterhalt als Naturalunterhalt geleistet wird.

    Hier würde ich daher die Freibeträge berücksichtigen.

    Bei dem Ehemann sind diese eben abzüglich des Kindergeldes zu berücksichtigen.


    Letzteres ist durchaus strittig für den Fall, dass beide Ehepartner PKH beantragen. Da dürfte die Ansicht überwiegen, dass bei beiden jeweils die vollen Kinderfreibeträge zu berücksichtigen sind.

    Im vorliegenden Fall scheint nur die Ehefrau PKH beantragt zu haben. In diesem Fall spielen die Kinderfreibeträge eher keine Rolle, wenn es um die Berücksichtigung des Ehemannes geht. Vom entsprechenden Freibetrag ist dessen eigenes Einkommen abzuziehen. Je nachdem wird er (teilweise) berücksichtigt oder eben nicht.

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