Verbeamtung trotz Psychotherapie

  • Hallo ihr Lieben,

    weiß jemand, ob eine Psychotherapie (regelmäßige Gespräche mit einem Psychologen, keine "Krankheit" sondern kleinere, persönliche Probleme) grundsätzlich ein Ausschlussgrund für die Verbeamtung ist?

    LG,
    lollo

  • Nach BVerwG, Urteil v. 25.07.2013 - 2 C 12.11 ist ein Beamtenbewerber nur dann gesundheitlich nicht geeignet, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vom Eintritt einer Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze auszugehen ist. Anders als davor muss also nicht mehr mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden können, dass vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze Dienstunfähigkeit eintritt. Damit sind die gesundheitlichen Anforderungen gerade bei vorgehenden psychischen Erkrankungen deutlich herabgesetzt werden und stehen jedenfalls pauschal einer Verbeamtung nicht entgegen.

    -Vanitas vanitatum et omnia vanitas -



  • Hallo lollo,

    lass dir bitte von

    Du solltest auch noch klären, ob Du in die PKV aufgenommen wirst. Verbeamtet werden und dann feststellen, dass die PKV Dich nicht nimmt ist unangenehm (und dann auch teuer).

    keine Panik machen.

    Sicher bist du schon dabei eine Krankenversicherung für dich zu suchen. Es ist dabei immer gut, mehrere Angebote (PKV und GKV) zu vergleichen. Dabei verlangt i.d.R. jede Versicherung Angaben zur bisherigen Krankengeschichte.
    Und "regelmäßige Gespräche mit einem Psychologen, keine "Krankheit" sondern kleinere, persönliche Probleme" klingt nicht nach unversicherbar.

  • Zu den von Paddycaster angesprochenen möglichen Problemen bei der PKV: Wenn die von lollo geschilderten Umstände überhaupt zu Schwierigkeiten bei der Aufnahme in eine PKV führen sollten, wovon ich eher nicht ausgehe, besteht meist noch die Option, einen Beitragszuschlag zu vereinbaren. Schließlich möchten die Versicherungen Geld einnehmen. :)

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Wenn es am Ende gar keine Versicherungsmöglichkeit bei der privaten Krankenversicherung gibt, kann man sich auch noch freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Das ist sicher teurer, aber kein Grund, vom Rechtspflegerberuf von vornherein Abstand zu nehmen.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Wenn es am Ende gar keine Versicherungsmöglichkeit bei der privaten Krankenversicherung gibt, kann man sich auch noch freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Das ist sicher teurer, aber kein Grund, vom Rechtspflegerberuf von vornherein Abstand zu nehmen.

    Mittlerweile gibt es ja nach dem sog. "Hamburger Modell" auch Bestrebungen anderer Bundesländer, Beihilfe auch bei freiwilliger Mitgliedschaft in einer GKV zu gewähren und die bisher damit verbundenen hohen Kosten des Versicherten deutlich zu reduzieren.

  • Es gibt seit diesem Jahr eine Öffnungsaktion für Beamtenanwärter, sodass auch kranke oder Anwärter mit Behinderung in die PKV kommen. Um davon Gebrauch zu machen musst du bei einer der teilnehmenden Krankenversicherungen innerhalb von 6 Monaten einen Antrag stellen. Der Risikozuschlag ist dann auf 30% beschränk und du wirst mindestens zum Basistarif genommen. Also selbst wenn es Probleme gäbe, kämst du immer noch rein 🙂

  • Hallo,

    gibt es jemanden, der hier mitliest und mit dem ich mich über die Öffnungsaktion austauschen könnte?
    Vielleicht insbesondere jemand, der im Rahmen der Öffnungsaktion in Verbindung mit einer Behinderung bzw. Krankheit einen PKV-Vertrag abgeschlossen hat.
    Der Austausch könnte gerne über private Nachrichten erfolgen.

    Vielen Dank im Voraus.

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