Hallo ihr Lieben,
weiß jemand, ob eine Psychotherapie (regelmäßige Gespräche mit einem Psychologen, keine "Krankheit" sondern kleinere, persönliche Probleme) grundsätzlich ein Ausschlussgrund für die Verbeamtung ist?
LG,
lollo
Hallo ihr Lieben,
weiß jemand, ob eine Psychotherapie (regelmäßige Gespräche mit einem Psychologen, keine "Krankheit" sondern kleinere, persönliche Probleme) grundsätzlich ein Ausschlussgrund für die Verbeamtung ist?
LG,
lollo
Sind sie nicht.
Ob sie überhaupt anzuzeigen sind, kann ich allerdings nicht sagen.
Nach BVerwG, Urteil v. 25.07.2013 - 2 C 12.11 ist ein Beamtenbewerber nur dann gesundheitlich nicht geeignet, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vom Eintritt einer Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze auszugehen ist. Anders als davor muss also nicht mehr mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden können, dass vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze Dienstunfähigkeit eintritt. Damit sind die gesundheitlichen Anforderungen gerade bei vorgehenden psychischen Erkrankungen deutlich herabgesetzt werden und stehen jedenfalls pauschal einer Verbeamtung nicht entgegen.
Du solltest auch noch klären, ob Du in die PKV aufgenommen wirst. Verbeamtet werden und dann feststellen, dass die PKV Dich nicht nimmt ist unangenehm (und dann auch teuer).
Hallo lollo,
lass dir bitte von
Du solltest auch noch klären, ob Du in die PKV aufgenommen wirst. Verbeamtet werden und dann feststellen, dass die PKV Dich nicht nimmt ist unangenehm (und dann auch teuer).
keine Panik machen.
Sicher bist du schon dabei eine Krankenversicherung für dich zu suchen. Es ist dabei immer gut, mehrere Angebote (PKV und GKV) zu vergleichen. Dabei verlangt i.d.R. jede Versicherung Angaben zur bisherigen Krankengeschichte.
Und "regelmäßige Gespräche mit einem Psychologen, keine "Krankheit" sondern kleinere, persönliche Probleme" klingt nicht nach unversicherbar.
Die PK Versicherer werden schon immer strenger und können sich ganz genau aussuchen, wen sie nehmen.
Aber du hast schon recht, der TO wird sicher trotzdem eine PKV finden
Zu den von Paddycaster angesprochenen möglichen Problemen bei der PKV: Wenn die von lollo geschilderten Umstände überhaupt zu Schwierigkeiten bei der Aufnahme in eine PKV führen sollten, wovon ich eher nicht ausgehe, besteht meist noch die Option, einen Beitragszuschlag zu vereinbaren. Schließlich möchten die Versicherungen Geld einnehmen.
Wenn es am Ende gar keine Versicherungsmöglichkeit bei der privaten Krankenversicherung gibt, kann man sich auch noch freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Das ist sicher teurer, aber kein Grund, vom Rechtspflegerberuf von vornherein Abstand zu nehmen.
Wenn es am Ende gar keine Versicherungsmöglichkeit bei der privaten Krankenversicherung gibt, kann man sich auch noch freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Das ist sicher teurer, aber kein Grund, vom Rechtspflegerberuf von vornherein Abstand zu nehmen.
Mittlerweile gibt es ja nach dem sog. "Hamburger Modell" auch Bestrebungen anderer Bundesländer, Beihilfe auch bei freiwilliger Mitgliedschaft in einer GKV zu gewähren und die bisher damit verbundenen hohen Kosten des Versicherten deutlich zu reduzieren.
Es gibt seit diesem Jahr eine Öffnungsaktion für Beamtenanwärter, sodass auch kranke oder Anwärter mit Behinderung in die PKV kommen. Um davon Gebrauch zu machen musst du bei einer der teilnehmenden Krankenversicherungen innerhalb von 6 Monaten einen Antrag stellen. Der Risikozuschlag ist dann auf 30% beschränk und du wirst mindestens zum Basistarif genommen. Also selbst wenn es Probleme gäbe, kämst du immer noch rein 🙂
Hallo,
gibt es jemanden, der hier mitliest und mit dem ich mich über die Öffnungsaktion austauschen könnte?
Vielleicht insbesondere jemand, der im Rahmen der Öffnungsaktion in Verbindung mit einer Behinderung bzw. Krankheit einen PKV-Vertrag abgeschlossen hat.
Der Austausch könnte gerne über private Nachrichten erfolgen.
Vielen Dank im Voraus.
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