Ich wurde am 19.03.2019 von der RiAG angerufen und mir wurde bekanntgegeben, dass ich die Betreuung XY übernehmen soll. Ich sollte sofort tätig werden. Was ich auch tat. Der Beschluss wurde mir per Telefax an einem anderen Tag übermittelt.
Ich habe bei meinem Vergütungsantrag den Beginn auf den 19.03.2019 gelegt. Der zuständige Rechtspfleger lehnte dies ab. Ich verwies auf: https://openjur.de/u/471095.html
Heute rief mich der Rechtspfleger an und wollte mir erklären, dass die oben zittierte Entscheidung nicht einschlägig sei.
Wie wird dies hier gesehen? Es geht insbesondere um Rn. 15