Löschung Vorkaufsrecht für ersten Verkaufsfall, GbR

  • Im Grundbuch wurde eingetragen ein Vorkaufsrecht für den ersten Verkaufsfall für 7 Personen als Gesellschafter bürgerlichen Rechts. Das Recht ist nicht vererblich und nicht übertragbar. Ein Verkauf fand nicht statt. Nun soll das Recht gelöscht werden. Einige Gesellschafter sind bereits verstorben.
    Muss eine Löschungsbewilligung der Erben vorgelegt werden oder würde eine Sterbeurkunde genügen?
    Oder sollte angefragt werden, wer die Gesellschaft vertritt und ein Gesellschaftsvertrag angefordert werden?
    Würde dann dessen Löschungsbewilligung genügen?

    Vielen Dank schon mal für die hoffentlich zahlreichen Antworten!

  • Man wird zu prüfen haben, wie sich der Tod der Gesellschafter auf die Gesellschaft ausgewirkt hat. Grundsätzlich ist sie dadurch nur aufgelöst aber noch nicht vollbeendet. Aufgrund gesellschaftsvertraglicher Regelungen könnte sie aber auch mit den verbliebenen Gesellschaftern fortgesetzt worden sein oder die Erben sind in die Gesellschafterstellung nachgefolgt. Dann hätte das auf den Bestand der Gesellschaft und infolge auf das Vorkaufsrecht gar keinen Einfluß. Ohne Bewilligung - neben den üblichen Nachweisen - wird nichts zu machen sein. Siehe auch den Beschluss des Landgeichts Hagen vom 24.11.2008; 3 T 720/08

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