Hallo!
Wir befinden uns im laufenden Insolvenzverfahren. Der Schuldner wird durch einen Betreuer vertreten. Er ist jedoch weder durch den Verwalter oder das Gericht noch für den Betreuer erreichbar. Nunmehr wurde der Schlussbericht eingereicht. Kann ich die Stundung aufheben oder muss ich auf den (erreichbaren) Betreuer abstellen?
Eine Obliegenheitsverletzung die zur Versagung der Restschuldbefreiung führen würde, ist ja gegeben.