Aufhebung Stundung trotz Betreuer?

  • Hallo!

    Wir befinden uns im laufenden Insolvenzverfahren. Der Schuldner wird durch einen Betreuer vertreten. Er ist jedoch weder durch den Verwalter oder das Gericht noch für den Betreuer erreichbar. Nunmehr wurde der Schlussbericht eingereicht. Kann ich die Stundung aufheben oder muss ich auf den (erreichbaren) Betreuer abstellen?

    Eine Obliegenheitsverletzung die zur Versagung der Restschuldbefreiung führen würde, ist ja gegeben.

  • Welche Obliegenheitsverletzung liegt denn vor ?

    Und was bedeutet "nicht erreichbar" ?
    Meldet er sich nicht aber seine wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse sind bekannt ? Besteht evtl. auch eine derart große gesundheitliche Beeinträchtigung, dass bspw. die Erwerbsobliegenheit gar keine Rolle spielen würde ?
    Oder ist er unbekannt verzogen, bezieht aktuell keine Sozialleistungen bzw. hat unbekannte Einkünfte / Vermögenswerte ?

    Wenn ein Insolvenzverfahren beantragt und eröffnet wurde und der betroffene Schuldner einen Betreuer hat, dürften doch (in den meisten Fällen, ich weiß, dass es da Ausnahmen gibt ;-))) die für das Verfahren relevanten Angaben vorliegen, oder nicht ?

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