Vollmacht ausreichend zur Einschränkung der AV

  • Hallo zusammen,
    ich bin mir aktuell nicht sicher, ob eine Vollmacht ausreichend ist für die eingereichte Erklärung und bitte um Hilfe.

    Eine Gemeinde hat ein neues Baugebiet ausgewiesen und dafür viele Grundstücke zusammen gekauft.
    Für die Käufer der dann neu zu bildenden Grundstücke wurden bereits vor Vermessung der dann tatsächlichen Baugrundstücke diverse AVs eingetragen.
    Inzwischen ist die Neuvermessung insgesamt erfolgt und es können die Auflassungen vollzogen werden - bis auf eine Auflassung an einen Käufer (A), zu diesem fehlt offenbar noch irgendwas.
    Deshalb kann auch diese eine AV für Käufer A nicht gelöscht werden, sondern es sollen die Flächen, welche an die anderen Käufer gehen von dieser AV freigegeben werden.

    Diese Freigabeerklärung der übrigen Teilflächen, welche nicht an diesen Käufer A gehen, wird durch die Gemeinde (Verkäufer) als Vertreter des Käufers A abgegeben aufgrund Vollmacht in der Kaufvertragsurkunde zwischen der Gemeinde und A.
    In dieser Urkunde steht: "Der Erwerber bevollmächtigt den Veräußerer unter Befreiung von § 181 BGB in der Weise, dass dieser alleine Berechtigt ist, das amtliche Messungsergebnis anzuerkennen, die Auflassung zu erklären und entgegenzunehmen sowie sämtliche Anträge zu stellen und Erklärungen abzugeben, die zum Vollzug der Auflassung, des Fortführungsnachweises und dieser Urkunde (=Kaufvertrag mit A) erforderlich und zweckdienlich sind."

    Ist diese Vollmacht ausreichend dass die Gemeinde als Verkäufer für den Käufer A die AV einschränken kann?
    Vom Gefühl her würde ich sagen, dass die Einschränkung der AV nur zum Vollzug der anderen Auflassungen an die anderen Käufer dient, da diese die stehen bleibende AV für A ja nicht mitübernehmen möchten, jedoch nicht zum Vollzug der Auflassung an den Käufer A, der diese Vollmacht erteilt hat oder zum Vollzug dieses Kaufvertrags mit A. Das Messungsergebnis für den Käufer A wurde auch noch nicht anerkannt.

    Ich hoffe ihr versteht halbwegs was ich meine und könnt mir sagen, ob die Vollmacht doch ausreicht für die Freigabeerklärung, mein Gefühl also falsch ist:D

  • Im weitesten Sinne mit gutem Willen sicher noch unter Vollzug des Kaufvertrages zu packen, da ansonsten die anderen Käufer seine Parzelle auch nicht freigeben würden. Natürlich hat Dein Bauch auch ein gewichtiges Wörtchen mitzureden. Du wirst meiner Meinung nach also sehen müssen, ob Du großzügiger bist als Dein Bauch.:D

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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