Vollstreckung Bußgeld nach Versagung RSB

  • Hallo,

    es gab ein Bußgeldverfahren. 2013 wurde ein Inso-Verfahren eröffnet. 2019 ist die RSB versagt worden, so dass ich wieder vollstrecken möchte.

    In "normalen" Zivilsachen würde ich jetzt eine vollstreckbare Ausfertigung des Tabellenauszuges beantragen. Bei den Bußgeldsachen habe ich ja nur die Verfahrensgebühren zur Tabelle angemeldet.

    Wie vollstrecke ich jetzt weiter? Aus dem Bußgeldbescheid oder bekomme ich trotzdem einen Tabellenauszug?

    Danke vorab.

    Liane

  • Wurde die Vollstreckung während des Inso-Verfahrens versucht?

    Grundsätzlich wäre auch bei erteilter RSB die Bußgeldforderung frei, s.a. § 302 Nr. 2 InsO.
    Insofern Gleichlauf mit dieser Art der Forderungen.

    Der Bescheid wird, da nie zur Tabelle gekommen, weiterhin als Grundlage der Vollstreckung gesehen.

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