Der Erblasser ist in der Stadt A verstorben. Er hat drei volljährige Kinder, von denen eines seit Jahren unbekannten Aufenthalts ist (evtl. im Ausland).
Es wurde beim Amtsgericht A - Betreuungsgericht - angeregt, für das Kind unbekannten Aufenthalts eine Abwesenheitspflegschaft zur Vertretung des Kindes in der Nachlasssache des Erblassers anzuordnen. Diesem Kind ist nur ein Geldvermächtnis zugewandt.
Zuständiges Nachlassgericht für die Stadt A ist (infolge der Notariatsreform in Ba-Wü) das Amtsgericht in B. Das Amtsgericht B hat auch ein Betreuungsgericht.
Das Amtsgericht A hat kein Nachlassgericht, sondern nur ein Betreuungsgericht.
Wer ist für die Anordnung der Abwesenheitspflegschaft zuständig ?
Das Amtsgericht A oder B oder das AG Berlin-Schöneberg ?