Minderjährige Mutter will mit Kind auswandern

  • Hallo ihr Lieben,

    habe eine Minderjährige KM die mit ihrem Kindund dem KV nach Finnland auswandern will.
    Vormund ist die Oma des Babys.

    Wenn die KM und der KV gemeinsame Sorgeerklärungen abgeben fällt die Vormundschaft ja weg.
    Kann die Oma die Minderjährige Mutter bei der Abgabe der Sorgeerklärung vertreten ?


    Seht ihr bei diesem Vorgehen ein Problem ? :)

  • Ist die Oma des Babys die Mutter der minderjährigen Mutter?

    Hat diese das alleinige Sorgerecht?

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Hallo Sajuhe,

    davon ausgehend, dass der KV volljährig ist (da die SE sonst nicht zum gewünschten Ziel führen würde):

    Beurkundung der Sorgeerklärung durch:
    - KV
    - KM
    - Zustimmung gesetzl. Vertreter der KM (falls zwei, müssen auch beide beurkunden)
    - Vormund des Kindes

    Dann besteht aber immer noch das Problem, dass die mj. KM in Finnland keinen gesetzl. Vertreter hätte.

    Schönes Wochenende

  • Grundsätzlich helfe ich nicht mehr, eine gesetzliche Schutzvorschrift zu umgehen. Aus meiner Sicht ist die skizzierte Situation dem zuständigen Familienrichter vorzulegen. Der mag sich mit den finnischen Schutzvorschriften befassen und prüfen, ob er die sorgerechtliche Konstellation verändert.

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