Hallo ihr Lieben,
habe eine Minderjährige KM die mit ihrem Kindund dem KV nach Finnland auswandern will.
Vormund ist die Oma des Babys.
Wenn die KM und der KV gemeinsame Sorgeerklärungen abgeben fällt die Vormundschaft ja weg.
Kann die Oma die Minderjährige Mutter bei der Abgabe der Sorgeerklärung vertreten ?
Seht ihr bei diesem Vorgehen ein Problem ?