Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Klageerhebung vor dem Amtsgericht,
Verweisungsbeschluss des Amtsgerichts an das Arbeitsgericht,
sofortige Beschwerde der Beklagtenseite gegen Verweisung,
sof. Beschwerde wird auf Kosten der Beklagtenseite verworfen,
Verweisung an das Arbeitsgericht,
Beschluss des Arbeitsgerichts, dass die Klägerseite die Kosten der Anrufung des unzuständigen Amtsgerichts trägt.
Meine Frage nun:
die Klägerseite macht nun die Kosten für die sofortige Beschwerde geltend (VV 3500 RVG). Die Beklagtenseite moniert aber, dass die Kosten für die Anrufung des unzuständigen Amts der Klägerseite auferlegt wurden.
Vielen lieben Dank im Voraus.