Hallo zusammen, mal eine Frage:
Nehmen wir an eine Beamtin möchte von OLG A nach OLG B versetzt werden und stellt einen Versetzungsantrag. Tauschpartner ist vorhanden, soziale Gründe gibt es auch noch. Wie läuft das dann eigentlich genau ab? Gibt es dann noch Bewerbungsgespräche/Vorstellungsgespräche der beiden OLGs mit den beiden Beamten?
Und wie "ehrlich" muss man dort in dem Gesprächen sein? Konkret: Darf das "aufnehmende" OLG die Beamtin ablehnen weil sie nochmals schwanger ist (wenn auch noch sehr früh?). Nach dem Motto: Die fällt ja bald wieder aus (auch wenn vllt nur eine kurze Elternzeit geplant ist). Oder kommt das dann im Nachhinein nicht gut an, wenn das OLG es später erfährt. Sind hier Personaler dabei, die dazu etwas sagen können?
Das ist eine ziemlich vertrackte Situation und gerade nicht ganz klar, wie man sich am Besten verhält. "Ehrlich währt am Längsten"?
Über hilfreiche Tipps und Erklärungen bin ich äußerst dankbar.
Viele Grüße