Versetzungsantrag Prozedere/Schwangerschaft

  • Hallo zusammen, mal eine Frage:

    Nehmen wir an eine Beamtin möchte von OLG A nach OLG B versetzt werden und stellt einen Versetzungsantrag. Tauschpartner ist vorhanden, soziale Gründe gibt es auch noch. Wie läuft das dann eigentlich genau ab? Gibt es dann noch Bewerbungsgespräche/Vorstellungsgespräche der beiden OLGs mit den beiden Beamten?

    Und wie "ehrlich" muss man dort in dem Gesprächen sein? Konkret: Darf das "aufnehmende" OLG die Beamtin ablehnen weil sie nochmals schwanger ist (wenn auch noch sehr früh?). Nach dem Motto: Die fällt ja bald wieder aus (auch wenn vllt nur eine kurze Elternzeit geplant ist). Oder kommt das dann im Nachhinein nicht gut an, wenn das OLG es später erfährt. Sind hier Personaler dabei, die dazu etwas sagen können?

    Das ist eine ziemlich vertrackte Situation und gerade nicht ganz klar, wie man sich am Besten verhält. "Ehrlich währt am Längsten"?

    Über hilfreiche Tipps und Erklärungen bin ich äußerst dankbar.

    Viele Grüße

  • Die Katze im Sack wird kein OLG nehmen. Personalakte anfordern und mindestens Kennenlerngespräch dürften vollkommen normal sein. Auch eine erneute amtsärztliche Untersuchung ist nicht ungewöhnlich. Die Schwangerschaft als Ablehnungsgrund wird man dir kaum mitteilen, wenn es so sein sollte. Es wird dir im Zweifel gar nicht mitgeteilt, warum es nicht klappt.

    Im Ergebnis ist die Bitte um Versetzung gegen einen Tauschpartner keine Bewerbung im engeren Sinne. Der Dienstherr ist in seiner Beurteilung, ob er dich aufnehmen möchte, äußerst frei. Organisatorisch ist es natürlich etwas schwieriger, wenn man sich den Ausfall absehbar ins Haus holt. Andererseits sind wir der öffentliche Dienst; ob schwanger oder nicht darf keine Rolle spielen. Das Verschweigen der Schwangerschaft hat für dich keine Nachteile. Ist ja keine Krankheit. Als Personaler fänd ich's trotzdem irgendwie blöd - aber auch darauf darf es nicht ankommen.

    Du bewegst dich da in einem Bereich, der eher das Zwischenmenschliche betrifft. Es gibt nach meinem Empfinden keine Musterherangehensweise. Ich würde es mitteilen, bin aber auch in dem Glauben, dass eine Schwangerschaft bzgl. der Tätigkeit im öD als "neutral" zu bewerten ist. Ich lebe es auch so.

    Arbeit dehnt sich in genau dem Maß aus, wie Zeit für ihre Erledigung zur Verfügung steht.

  • Die Katze im Sack wird kein OLG nehmen. Personalakte anfordern und mindestens Kennenlerngespräch dürften vollkommen normal sein. Auch eine erneute amtsärztliche Untersuchung ist nicht ungewöhnlich. ...


    Innerhalb eines Bundeslandes? Auf welcher Grundlage? :gruebel: (Bei erfolgter Lebenszeitverbeamtung dürfte diese gänzlich ausgeschlossen sein.)

  • Ich lasse mich gerade versetzen und der neue Dienstherr lädt dich auf jeden Fall zu einem "Vorstellungsgespräch" ein, nachdem er deine Personalakte eingesehen hat. Aus meiner Personalakte ging die Schwangerschaft noch nicht hervor, weil meine Akte schon an den neuen Dienstherr versandt war, als meine Mitteilung von der Schwangerschaft bei meiner aktuellen Personalabteilung ankam. Beim Vorstellungsgespräch war es allerdings nicht zu übersehen, dass ich Nachwuchs erwarte. Mir wurde in dem Gespräch von der Personalchefin gesagt, dass sie mir gern ein paar Fragen zu meiner weiteren Zukunft stellen möchte, weil es ja nicht zu übersehen ist, dass ich schwanger bin. Sie hat mich aber auch eindeutig darauf hingewiesen, dass ich nicht dazu verpflichtet bin Fragen diesbezüglich zu beantworten. Ich war dann ehrlich und habe gesagt, wie lange ich beabsichtige Elternzeit zu nehmen und ab wann ich dann anfangen möchte zu arbeiten. Ich kann nämlich auch die Personalabteilung verstehen: die wollen auch planen können.

    Ich werde jetzt übrigens versetzt und bin zu diesem Zeitpunkt bereits im Mutterschutz und nehmen dann 9 Monate Elternzeit und fange dann wieder an zu arbeiten. Mir wurde mit der Zusage auch eindeutig mitgeteilt, dass die Schwangerschaft keine Auswirkung auf die Entscheidung hatte. Aufgrund einer Schwangerschaft dürfen dir auch keine Nachteile entstehen...aber ein cleverer Personaler würde natürlich eine andere Begründung für eine Ablehnugn finden.

    Ich kann dir also aus Erfahrung empfehlen, ehrlich zu sein. Wenn man bei dem Vorstellungsgespräch natürlich noch gar keinen Babybauch sieht, musst du das Thema überhaupt nicht ansprechen. Die dürfen dich beim Vorstellungsgespräch ja auch nicht einfach auf Verdacht fragen, ob du schwanger bist.

    Viele Grüße und viel Erfolg bei der Versetzung

  • Hallo und dankeschön für die Antworten! Ja, ich denke Ehrlichkeit ist das Gebot der Stunde. SO werden wir das dann wohl auch fahren...

    Viele Grüße!

  • Die Katze im Sack wird kein OLG nehmen. Personalakte anfordern und mindestens Kennenlerngespräch dürften vollkommen normal sein. Auch eine erneute amtsärztliche Untersuchung ist nicht ungewöhnlich. ...


    Innerhalb eines Bundeslandes? Auf welcher Grundlage? :gruebel: (Bei erfolgter Lebenszeitverbeamtung dürfte diese gänzlich ausgeschlossen sein.)

    Ich hatte die dienstherrenübergreifenden Versetzungsgesuche im Blick :) Geht es um denselben Dienstherren, dürfte die Untersuchung wohl äußerst unüblich sein.

    Arbeit dehnt sich in genau dem Maß aus, wie Zeit für ihre Erledigung zur Verfügung steht.

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