GbR in Liquidation

  • Guten Tag,

    ich habe folgende Konstellation:

    Im Grundbuch ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts in Liquidation eingetragen (da zuvor ein Gesellschafter verstorben war und keine Regelung im Gesellschaftsvertrag zur Vererblichkeit des Gesellschaftsanteils vorhanden war). Die GbR besteht aus den Gesellschaftern A und B.

    Nun ist B verstorben.

    Aus der Kommentierung ergibt sich nicht aufgrund welcher Grundlagen eine Grundbuchberichtigung bei der GbR in Liquidation erfolgen kann.
    -Kann man daher daraus schließen, dass die Grundbuchberichtigung aufgrund der Berichtigungsbewilligungen der verbleibenden sowie aller eintretenden Gesellschafter vorgenommen werden kann ? (wie bei Tod eines Gesellschafters bei einer eingetragenen werbenden GbR)

    -Oder reicht die Vorlage eines Erbscheins bzw. eines notariellen Testaments aus, da die GbR aufgelöst ist und somit die Erben eintreten ? (die Eintragung der GbR in Liquidation mit den Gesellschaftern A und B erfolgte ja auch nur aufgrund eines Erbscheins bzw. eines notariellen Testaments)

    Ich würde mich freuen, eure Meinungen zu hören und vielleicht hat der ein oder andere ja doch auch noch eine Entscheidung oder eine Stelle in der Kommentierung, die weiter hilft.

    MFG

  • Oder reicht die Vorlage eines Erbscheins bzw. eines notariellen Testaments aus, da die GbR aufgelöst ist und somit die Erben eintreten?

    :daumenrau

    Der Anteil an der Abwicklungsgesellschaft ist vererblich (vgl. Esskandari /Frank/Künnemann Unternehmensnachfolge Rn 221; unter Hinweis auf BGH NJW 1981, 749, 750). Gesellschaftsvertragliche Vereinbarungen könnten nur die Rückumwandlung von einer Abwicklungs- wieder in eine werbende Gesellschaft betreffen (aktuell: OLG München, Beschluss vom 04.07.2019, 34 Wx 386/18), die ich ohne Weiteres nicht unterstellen würde. Entsprechend würde ein Nachweis nach § 35 GBO genügen. Anders als bei der ersten Grundbuchberichtigung!
    http://dejure.org/dienste/vernet…4%20Wx%20386/18


    http://dejure.org/dienste/vernet…4%20Wx%20386/18

  • Vielen Dank ! :)

    Nur nochmal zur Klarstellung: Die Eintragung der GbR in Liquidation (erste Grundbuchberichtigung) erfolgte damals aufgrund eines formlosen Antrages.
    Das ist doch aber nicht richtig, wenn ein Gesellschaftsvertrag nicht in notarieller oder notariell beglaubigter Form vorliegt, müssen doch die Berichtigungsbewilligungen der verbleibenden und aller eintretenden Gesellschafter eingereicht werden oder nicht ?

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