Teilwiderspruch nach Erlass VB

  • Nach Erlass des VB wurde verspäteter Teilwiderspruch eingelegt, der als Einspruch behandelt wurde. Die Sache wurde an das Prozessgericht abgegeben.

    Die Klage wurde dann bzgl. des widersprochenen Teils zurückgenommen.

    Nun reicht die klagende Partei die Ausfertigung des Vollstreckungsbescheids zurück und beantragt hinsichtlich des nicht widersprochenen Teils einen Teil-VB zu erlassen.

    Dafür ist dann das Prozessgericht zuständig,oder ?
    Und wie geht das technisch, einfach einen neuen Teil-VB erlassen ? Muss der Antragsteller den Vordruck verwenden ?

  • Die Wirkungen des Einspruchs ergeben sich aus §§ 700 Abs. 1, 342 ZPO.

    Grundsätzlich bewirkt der Einspruch, dass das Verfahren in den Zustand vor Erlass des Versäumnisurteils oder des Vollstreckungsbescheids zurückversetzt wird.

    Bei einem Teileinspruch tritt diese Wirkung nur für den angefochtenen Teil ein, BeckOK ZPO/Toussaint, 33. Ed. 1.7.2019, ZPO § 342 Rn. 7.

    Somit besteht der VB des Mahngerichts, in dem Umfang, in dem er nicht angefochten wurde, fort. Hinsichtlich des angefochtenen Teils wurde der VB beseitigt.

    Ich hätte Bedenken, wenn du als Streitgericht einfach einen neuen VB über den nicht angefochtenen Teil erlässt, immerhin wurde der unstreitige Teil des Anspruchs bereits in einem mittlerweile bestandskräftigen VB des Mahngerichts tituliert. Die praktische Lösung des Problems bereitet mir allerdings auch Kopfzerbrechen.

    Vermutlich würde ich das Problem dadurch lösen, dass ich mir die Ausfertigung des VB vom Gläubiger vorlegen lasse und diese abquittiere:

    "Durch den Einspruch des Antragsgegners ist der Vollstreckungsbescheid in Höhe eines Teilbetrags von x,xx € entfallen, §§ 700 Abs. 1, 342 ZPO. Der Vollstreckungsbescheid besteht noch hinsichtlich der folgenden Ansprüche fort:

    Hauptforderung X,XX € nebst Zinsen i.H.v. ….
    Kosten X,XXX € nebst Zinsen i.H.v. ….
    Nebenforderung X,XX €

    Musterstadt, den 02.08.2019

    Mustermann
    Rechtspfleger
    "

    Das ist jetzt nur mein Vorschlag, ich weiß nicht, ob das der Weisheit letzter Schluss ist.

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