Haus von Betreuter teilweise von Eltern bewohnt

  • Hallo !

    Sitze an einem VV und komme mit der Bewertung nicht weiter.

    Der Betreuten gehört ein Wohnhaus. In dem Erdgeschoß wohnt sie selbst. Der Rest des Hauses wird von ihren Eltern aufgrund eines lebenslangen Wohnrechts bewohnt.

    Wie sieht es hier mit der Bewertung aus, da das Haus ja nur teilweise von der Betreuten bewohnt wird ? Muss ich nun den von den Eltern bewohnten Anteil als Vermögenswert berücksichtigen ?

    Danke für eure Hilfe.

  • Ich würde es nicht einbeziehen. Das Wohnungsrecht der Eltern ist z.B. beim Verkauf/Belastung wertmindernd, deshalb würde ich es so auch beim VV sehen.

  • Ich würde es nicht einbeziehen. Das Wohnungsrecht der Eltern ist z.B. beim Verkauf/Belastung wertmindernd, deshalb würde ich es so auch beim VV sehen.


    Wertmindernd ist schon richtig, allerdings hängt das auch sehr von der entsprechenden statistischen Lebenserwartung der Berechtigten ab.

    Aus meiner Sicht muss das Grundstück teilweise als Vermögen angesetzt werden. Rechnen würde ich z. B. Verkehrswert - Wert des Wohnrechts und den Restwert nach qm Wohnfläche verteilen.

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