Guten Morgen,
kurz zur Situation: jetzt wird ja überall der elektronische Rechtsverkehr eingeführt und unser Gericht (in Sachsen-Anhalt) empfängt mittlerweile auch Dokumente, Anträge etc. darüber.
Zu jedem Schriftsatz geht ja auch nun das entsprechende Prüfprotokoll ein.
Frage (über die mir bis dato niemand Auskunft geben konnte): müssen die Prüfprotokolle Aktenbestandteil werden? Die AktO sagt dazu nicht wirklich etwas aus. Falls ja oder nein: wo finde ich das?
Danke im Voraus.