Berücksichtigung Grundbesitz

  • Hallo ich hätte mal eine Kostenfrage,

    am 22.3 wurde die einstweilige Anordnung der Betreuung durch Beschluss erlassen. Die Betroffene wohnt zu diesem Zeitpunkt noch in ihrer Immobilie.
    Am 22.10. ist die endgültige Betreuung angeordnet worden. Betroffene wohnte zu diesem Zeitpunkt im Heim.

    Ist bei der Erhebung der Jahresgebühr auf die Anordnung der e.A. abzustellen, sodass der Grundbesitz nicht berücksichtigt wird?

    Ich wäre sehr dankbar für Antworten

  • Ich stelle in solchen Fällen auf den Zeitpunkt der einstweiligen Anordnung ab - Anordnung ist Anordnung; ob vorläufig oder nicht, unterscheidet das GNotKG an der Stelle nicht.

    Ich würde das Grundstück folglich zunächst nicht berücksichtigen, bei der nächsten Fälligkeit dann ggf. schon.

  • Hier sind wir doch schon wieder bei dem Problem der Unterbrechung?!
    Am 22.3. vorläufige
    und am 22.10. endgültige.
    Das heißt, es gab einen Monate ohne Betreuung, außer natürlich die vorläufige wurde verlängert. Wenn nicht, dann wäre die Frage, ob hier kostenrechtlich zwei getrennte Vorgänge abzurechnen sind. Meines Erachtens nach - JA

  • Ach stimmt, das könnte sein. § 302 S. 1 FamFG hatte ich jetzt nicht auf dem Schirm (und die Daten i.Ü. auch nicht).

    Ich stimme zu, wenn es eine Unterbrechung gegeben hat, ist die Kostenfrage auch nach meiner Auffassung 2x zu stellen.

  • Im Zweifel zum Bezi schicken:

    Meiner vertrat folgende Ansicht:

    Für die Kostenrechnung der Betreuung ist zu berücksichtigen.

    Dies bedeutet aber: Auch das Haus war schon da- verliert es die Schonvermögenseigenschaft, da es dauerhaft nicht mehr bewohnt,wird ist die KR zu ändern, eine neue KR unter Anrechnung der alten hat zu ergehen.


    Ergänzung:
    Oh bei Auslaufen der Betreuung und Neuanordnung hast du natürlich 2 Verfahren: Bei jedem ist die Kostenfrage einzeln zu klären- mag es auch ggf. unter einer Geschäftsnummer erfolgt sein. Trotzdem gibt es ggf. 2 Kostenrechnungen, jeweils für 1.-2. Jahr.

    Einmal editiert, zuletzt von Insulaner (5. August 2019 um 12:32) aus folgendem Grund: Unterbrechung jetzt erst gesehen

  • Ja, dieses Problem scheint sich im geschilderten Sachverhalt zu stellen.

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