Die Stadt ersucht um Eintragung einer Zwasi im Verwaltungsvollstreckungsverfahren. Laut beigefügten Unterlagen handelt es sich um Mietforderungen. Ich bat daher um Nachweis, dass es sich bei den Mietforderungen um eine vollstreckbare Forderung gemäß § 1 hess.Verwaltungsvollstreckungsgesetz handelt.
Antwort: Ja, es handelt sich u einen Vollstreckungsakt und in der Anlage eine Kopie eines Räumngstitels. Eigentümer sind die Eigenbetriebe der 'Stadt.
Können diese Mietforderngen so vollstreckt werden?