Hallo,
mir liegt folgender Fall vor:
Ein Erbschein wurde vom Ehegatten auf Grund gesetzlicher Erbfolge beantragt. Dieser wurde zurück genommen. Die Erbschaftsannahme wurde angefochten, da der Ehemann fälschlicherweise davon ausging, dass der Nachlass der Ehefrau nicht in die Insolvenzmasse seines Insolvenzverfahrens fällt.
Ich sehe hier keinen Anfechtungsgrund, da er sich ja nicht über die Zusammensetzung des Nachlasses geirrt hat, so dass er Erbe geworden ist.
Gibt es andere Meinungen?