Mir liegt ein Antrag auf Festsetzung von Unterhalt im vereinfachten Verfahren vor. Dieser Antrag betrifft den Unterhalt seit dem 01.09.2018 sowie laufenden Unterhalt.
Es gab schon mal ein Verfahren auf Festsetzung von Unterhalt im vereinfachten Verfahren. Dieses wurde nach Einwendungen des Antragsgegners nicht weiter betrieben und nach 6 Monaten weggelegt. Dieses Verfahren betraf den Unterhalt vom 01.01.2018 bis 30.04.2018 sowie laufendenUnterhalt seit dem 01.05.2018.
Ist der neue Antrag zulässig i. S. v. § 249 Abs. 2 FamFG?