In der Literatur wird vielfach diskutiert, aus einer GmbH & Co. KG in die Rechtsform einer PartmbB zu wechseln. Mich interessiert dagegen genau der umgekehrte Weg, zu dem ich auf Anhieb keine Literatur finden konnte, der m.E. aber genauso möglich sein müsste.
Ziel ist also, aus einer bestehenden Steuerberater-PartmbB in eine GmbH & Co. KG zu wechseln (Treuhandtätigkeiten werden übrigens erbracht). Da ein direkter Formwechsel nach dem UmwG nicht möglich ist (§ 225a UmwG) und Alternativen nach dem UmwG sehr aufwändig und kostspielig sind (z.B. doppelter Formwechsel erst in eine GmbH und dann weiter in die GmbH & Co. KG oder Neugründung der GmbH & Co. KG und Verschmelzung der PartmbB auf diese), wird folgender Weg favorisiert:
1) Gründung der neuen Komplementär-GmbH
2) Privatschriftlicher Gesellschafterbeschluss bei der PartmbB: Fortführung als GmbH & Co. KG unter (aufschiebend bedingt auf die Eintragung im Register erklärtem) Beitritt der gegründeten Komplementär-GmbH; dabei Änderung des bisherigen privatschriftlichen Partnerschaftsvertrags in einen weiterhin privatschriftlich gefassten Gesellschaftsvertrag der GmbH & Co. KG
3) Abmeldung der PartmbB beim Partnerschaftsregister und Anmeldung der KG zum Handelsregister (dabei je Klarstellung, dass Rechtsträger identisch geblieben ist)
4) Eintragung in den Registern
Hat jemand Bedenken gegen diese Vorgehensweise? Vielleicht hatte sogar einer der Mitleser schon einen solchen Fall zu beurteilen? Bin jedenfalls für alle Meinungen, Tipps und Anmerkungen dankbar.