Hallo zusammen,
in einem Verfahren auf Genehmigung zur Erteilung einer 2. vollstreckbaren Ausfertigung einer Jugendamtsurkunde wurde eine Auslandszustellung vorgenommen. Ein Zustellungsnachweis liegt noch nicht vor. Nun kommt ein Schreiben des Antragsgegners mit dem zuzustellenden Schriftstück. Es ist ja dadurch eigentlich klar, dass die Zustellung erfolgreich vorgenommen wurde.
Muss nun trotzdem weiterhin die Auslandszustellung erfolgen, da noch kein Zustellungsnachweis vorliegt oder reicht mit das "Geständnis" aus, dass bewiesen ist, dass der Beschluss erfolgreich zugestellt wurde?